Mit dem Ende der Getreideernte beginnen die Überlegungen für die Nutzung der Flächen im folgenden Erntejahr. Je nach Folgekultur besteht die Möglichkeit einer Herbstdüngung. Eine frühe Planung erleichtert Dir hier das Vorgehen.
Wir empfehlen Dir, direkt nach der Ernte in der Schlagkartei den Erntejahreswechsel vorzunehmen. Im gleichen Zuge sollten auch neue Analyseergebnisse von Gülle-, Mist-, und anderen Wirtschaftsdüngern sowie neue Bodenprobenergebnisse eingepflegt werden.
Eine gute Fruchtfolgeplanung ist wichtig, um mit den über die Düngeverordnung geregelten Anrechenbarkeiten und Abschlägen den Überblick über die ausgebrachten Stickstoffmengen zu behalten.
Zur Ausbringung von Stickstoffdüngern auf Ackerland gibt es klare Regeln. Denkst Du im Herbst über eine Düngung nach, solltest du Dir folgende Fragen stellen:
Für folgende Kulturen ist eine Herbstdüngung erlaubt:
Kultur | Allgemeine Bedingungen | Zusätzlich in roten Gebieten |
Winterraps | Vorfrucht: Getreide
Aussaat bis 15. September |
Nmin < 45 kg N/ha
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Wintergerste | Vorfrucht Getreide
Aussaat bis 01. Oktober |
Nicht erlaubt |
Zwischenfrüchte | Mit und ohne Herbstnutzung
Vorfrucht Getreide Leguminosenanteil <50% Samenanteil Sommerung als Folgekultur Aussaat bis 15. September |
Nur mit Futternutzung im Herbst,
Schnittnutzung oder Beweidung
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Die Dokumentation der Düngemaßnahmen muss spätestens nach zwei Tagen erfolgen. Pflichtangaben sind Datum, Schlaggröße, Art und Menge des Düngemittels, die ausgebrachte Menge N (Ges-N & NH4-N) und P2O5. Mit der top farmplan Ackerschlagkartei bist Du auf der sicheren Seite, da sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Damit Du nichts vergisst, nutzt Du am besten die App und dokumentierst direkt vom Feld aus.
Die Regelungen beziehen sich auf alle N-haltigen Düngemittel, also organische und mineralische. Ausgenommen davon sind Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Komposte.
Bei der Düngeplanung solltest Du beachten, dass die Stickstoffmengen im Herbst zu Winterraps und -gerste beim N-Bedarfswert im folgenden Frühjahr anzurechnen sind. Die Düngung mit Festmist oder Kompost kann außerhalb der Sperrfrist unabhängig vom Herbstdüngebedarf erfolgen. Die Anrechnung erfolgt dann zur 1. Hauptkultur im Frühjahr (z.B. bei Silomais).
Die Bestimmung des Düngebedarfs wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Übersichtliche Ausfülltipps findest Du in unserer Anleitung zur Erstellung einer Düngebedarfsermittlung. Generell gilt für Ackerland aber eine Obergrenze von 60 kg / ha Ges-N oder 30 kg / ha NH4-N, je nachdem was eher erreicht wird. Diese Vorgabe wird auch 30/60 Regel genannt. Liegt die Fläche in einem roten Gebiet, muss auch im Herbst die ausgerechnete Menge um 20% reduziert werden.
Der Berechnung zugrunde liegt ein Ertragsniveau, welches sich auf die letzten 5 Jahre bezieht. Hast Du die Erträge in top farmplan eingetragen, wird der Mittelwert direkt für Dich gebildet und vorgeschlagen.
Neben der allgemeinen DBE gibt es in der Schlagkartei von top farmplan ein Formular für die vereinfachte DBE. Das Ausfüllen ist in nur wenigen Klicks erledigt.
Bei Fragen und Anregungen freuen wir uns auf Deinen Anruf unter 025018014484 oder Deine E-Mail an service@topfarmplan.de.
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