Die Nachbearbeitung und Antragstellungen für das vorherige Jahr liegen vor Dir. Gleichzeitig wirft der neue Dieselantrag viele Fragen auf. Kein Problem! Wir erklären die Vorgehensweise und zeigen, wie Du in top farmplan alles so vorbereitest, dass Du mit wenigen Klicks alle wichtigen Informationen bekommst.
Beim Agradieselantrag lässt sich durch die Digitalisierung viel Zeit sparen. (Bildquelle: top agrar / Höner)
Für das vorangegangene Wirtschaftsjahr kannst Du bis zum 30. September die Agrardieselvergütung einreichen. Für den Antrag gibt es zwei Möglichkeiten:
Seit 01. Januar 2021 kann der Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) des Zolls gestellt werden (https://www.zoll-portal.de). Die Registrierung auf dem Portal erfordert zunächst ein ELSTER-Zertifikat zur Identifizierung des Antragstellers. Dieses kannst Du unter www.elster.de beantragen. Dazu musst Du ein Benutzerkonto erstellen. Landwirte gelten hier als Geschäftskunden, daher solltest Du unbedingt angeben, dass die Registrierung „für eine Organisation“ ist.
In den nächsten Tagen erhälst Du die Zugangsdaten per Mail und Post für ELSTER und kannst damit Deine persönliche Zertifikatsdatei auf dem Computer speichern. Im BuG-Portal kannst Du Dich nun mit E-Mail, Passwort sowie dem gespeicherten Zertifikat anmelden und den Dieselantrag ausfüllen.
Die neue Antragsstellung über das Portal löst das bisherige Verfahren der Onlineformulare ab. Bei diesem musste der Antrag nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzolllamt zugesendet werden. Über das BuG-Portal ist die Identifizierung des Antragstellers durch das ELSTER-Zertifikat rechtsgültig und kann papierlos übersandt werden.
Bis 2023 gibt es weiterhin die Möglichkeit den Antrag ohne Registrierung im BuG Portal mittels Vordruck abzugeben. Dafür stehen zwei verschiedene Formulare zur Verfügung. Als Erstes der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter „vollständiger Antrag“ (Formular 1140) und der vereinfachte Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter „Kurzantrag“ (Formular 1142). Erst genannter ist für alle Betriebe geeignet. Das zweite Formular kann nur von Betrieben eingereicht werden, die im Vorjahr einen vollständigen Antrag eingereicht haben oder einen „Kurzantrag“, der bewilligt wurde. Beide Formulare findest Du hier zum Download.
Du musst die Unterlagen nur bei erstmaliger Antragstellung mitschicken. Für die Folgejahre gilt, dass die Dokumente nur auf Verlangen dem Hauptzollamt vorgelegt werden müssen. Bei erstmaliger Antragstellung müssen folgende Unterlagen mitgeschickt werden:
Quittungen und Lieferbescheinigungen müssen die Anschriften des Empfängers und des Lieferanten enthalten. Das Datum der Lieferung und die gelieferte Menge mitsamt dem Preis müssen auch enthalten sein. Bei Tankbelegen darf die Anschrift fehlen. Der Rest muss jedoch aufgeführt sein.
Bei Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe gilt, dass der durchführende Betrieb die verwendete Menge nicht in seinem Agrardieselantrag angeben kann. Der Auftraggeber kann die in dem Auftrag verbrauchten Mengen in seiner Agrardieselvergütung mit aufführen. Dafür benötigst Du eine Bescheinigung mit folgenden Angaben:
Du kannst auch Jahresbescheinigungen einreichen. Die einzelnen Arbeiten müssen jedoch mit dem jeweiligen Datum aufgelistet werden.
Wie genau hilft Dir top farmplan jetzt bei Deinem Antrag? Du kannst das Tagging in Deinem Aktenschrank verwenden und so alle Dokumente mit verschiedenen Schlagworten versehen. Eine Anleitung findest Du hier. Du kannst Dir ein Tag „Agrardieselantrag“ oder „Dieselrückvergütung“ anlegen und jedes relevante Dokument damit versehen. Zum Wirtschaftsjahreswechsel kannst Du dann einfach nach diesem Schlagwort suchen und bekommst alle passenden Dokumente angezeigt. Nun klickst Du Dich nur noch durch und kannst ganz einfach Deinen Antrag fertigstellen.
Für Rückfragen stehen wir Dir gerne unter +492501 801 4484 oder service@topfarmplan.de zur Verfügung.