Agrardieselantrag für das vergangene Wirtschaftsjahr

Die Nachbearbeitung und Antragstellung für das vergangene Jahr steht an. Gleichzeitig wirft der neue Agrardieselantrag viele Fragen auf. Kein Problem! Wir erklären Dir die Vorgehensweise und zeigen Dir, wie Du in top farmplan alles so vorbereitest, dass Du mit wenigen Klicks alle wichtigen Informationen erhältst.Agrardieselantrag Traktor tanken im Land und Forstwirtschaftlichen Bereich (Bildquelle: top agrar / Höner) Durch die Digitalisierung des Agradieselantrags sich erheblich Zeit einsparen.

Für das vorangegangene Wirtschaftsjahr kannst Du bis zum 30. September die Agrardieselvergütung einreichen. Für den Antrag gibt es aktuell noch zwei Möglichkeiten:

  • Papierantrag (nur noch bis 2023)
  • Neuer Online Antrag

Digitale Antragsstellung

Ab dem 1. Januar 2021 kann der Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) des Zolls (https://www.zoll-portal.de). gestellt werden. Für die Registrierung im Portal ist zunächst ein ELSTER-Zertifikat zur Identifizierung des Antragstellers erforderlich. Dieses kann unter www.elster.de beantragt werden. Dazu muss ein Benutzerkonto angelegt werden. Landwirte gelten hier als Geschäftskunden, deshalb solltest Du unbedingt angeben, dass die Registrierung „für eine Organisation“ erfolgt.

In den nächsten Tagen erhältst Du per E-Mail und Post die Zugangsdaten für ELSTER, mit denen Du Deine persönliche Zertifikatsdatei auf Deinem Computer speichern kannst. Im BuG-Portal kannst Du Dich dann mit der E-Mail, dem Passwort und dem gespeicherten Zertifikat anmelden und den Agrardieselantrag ausfüllen.

Die neue Antragstellung über das Portal ersetzt das bisherige Verfahren mit den Online-Formularen. Bei diesem musste der Antrag nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Hauptzollamt geschickt werden. Im BuG-Portal ist die Identifikation des Antragstellers durch das ELSTER-Zertifikat rechtsgültig und kann papierlos übermittelt werden.

Papierantrag übergangsweise möglich

Bis 2023 besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag ohne Registrierung im BuG-Portal per Formular einzureichen. Hierfür stehen zwei verschiedene Formulare zur Verfügung. Zum einen der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der sogenannte „vollständiger Antrag“ (Formular 1140) und der vereinfachte Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der sogenannte „Kurzantrag“ (Formular 1142). Ersterer ist für alle Betriebe geeignet. Das zweite Formular kann nur von Betrieben eingereicht werden, die im Vorjahr einen vollständigen Antrag oder einen bewilligten „Kurzantrag“ gestellt haben. Beide Formulare können hier heruntergeladen werden.

 

Welche Unterlagen musst Du für die Agrardieselrückvergütung mitschicken?

Du musst die Unterlagen nur bei erstmaliger Antragstellung mitschicken.  In den Folgejahren sind die Unterlagen dem Hauptzollamt nur noch auf Verlangen vorzulegen. Bei erstmaliger Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Quittungen und Lieferscheine über bezogene Energieerzeugnisse, die für begünstigte und nicht begünstigte Zwecke verwendet wurden.
  • Aufzeichnungen über begünstigte Maschinen und Fahrzeuge mit Datum und Umfang der durchgeführten Arbeiten. Soweit der Antragsteller dazu verpflichtet ist, auch die Raummenge der eingesetzten Energieerzeugnisse.
  • Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und den dabei verbrauchten Dieselkraftstoff.
  • Von Imkern eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA143)

Quittungen und Lieferscheine müssen die Adressen des Empfängers und des Lieferanten enthalten. Das Datum der Lieferung, die gelieferte Menge und der Preis müssen ebenfalls enthalten sein. Bei Tankbelegen kann die Anschrift fehlen. Der Rest muss jedoch angegeben werden.

Bei Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe kann der ausführende Betrieb die eingesetzte Menge nicht im Agrardieselantrag angeben. Der Auftraggeber kann die im Auftrag verbrauchten Mengen in seiner Agrardieselvergütung angeben. Dazu ist eine Bescheinigung mit folgenden Angaben erforderlich

  • Deine Anschrift und die Anschrift des ausführenden Betriebes
  • Datum, Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten
  • Menge des verbrauchten DieselkraftstoffsRechnungsbetrag

Du kannst auch Jahresbescheinigungen einreichen. Die einzelnen Arbeiten müssen jedoch mit dem jeweiligen Datum aufgelistet sein.

Vorbereiten des Agrardieselantrags in top farmplan

Tags in top farmplanWie genau hilft Dir top farmplan jetzt bei Deinem Antrag?

Du kannst das Tagging in Deinem Aktenschrank verwenden und so alle Dokumente mit verschiedenen Schlagwörtern versehen. Eine Anleitung findest Du hier. Du kannst Dir ein Tag „Agrardieselantrag“ oder „Dieselrückvergütung“ anlegen und jedes relevante Dokument damit versehen, ohne dafür einen eigenen Ordner anlegen zu müssen.  Zum Wirtschaftsjahreswechsel kannst Du dann einfach nach diesem Schlagwort suchen und bekommst alle passenden Dokumente angezeigt. Jetzt klickst Du Dich nur noch durch und kannst Deinen Antrag ganz einfach fertigstellen.

Am Beispiel des Agrardieselantrags wird deutlich: Wenn Du Deine Belege konsequent digitalisierst, bei top farmplan in den Aktenschrank hochlädst und passend verschlagwortest, kannst Du bei der Vorbereitung wichtiger Anträge enorm viel Zeit sparen. Statt in Deinen Aktenordnern nach den entsprechenden Papierbelegen zu suchen, hast Du mit ein paar Klicks in Sekundenschnelle alle notwendigen Informationen parat.

Für Rückfragen stehen wir Dir gerne unter +492501 801 4484 oder service@topfarmplan.de zur Verfügung.

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