Corona-Krise: Antworten vom Steuerberater

Durch die Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht und fürchten finanzielle Verluste. Deswegen will die Bundesregierung betroffene Unternehmen mit verschiedenen Entlastungen unterstützen. Die wichtigsten Fragen hat für uns Bernhard Billermann – Steuerberater bei der wetreu Alfred Haupt KG in Münster – im Folgenden beantwortet:

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Stand: 30.03.2020

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Der Bund hat eine Liquiditätshilfe für betroffene Unternehmen beschlossen.
Untenstehend führen wir die Basisregelungen für NRW auf. In anderen Bundesländern sind teilweise andere Regelungen möglich. Für alle anderen Bundesländer haben wir am Ende des Artikels eine Auflistung zu den jeweiligen Informationsseiten für Sie zusammengestellt.

Set dem 27.03.2020 stehen bei der zuständigen Bezirksregierung die Anträge auf Liquiditätssoforthilfe online zur Verfügung. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

Voraussetzungen:

  • Umsatzrückgang März 2020 mindestens 50 % verglichen mit dem durchschnittlichen mtl. Umsatz Jan. – März 2019 oder
  • Schließung auf behördlicher Anordnung oder
  • kurzfristige Verbindlichkeiten können nicht gezahlt werden jedoch durfte das Unternehmen am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein

Tipp: Steuerberater können ggf. eine entsprechende Auswertung zur Verfügung stellen!

Folgende Förderklassen aufgrund der Mitarbeiterzahl gibt es:

  • bis 5 Beschäftigte: 9.000,00 €
  • bis 10 Beschäftigte: 15.000,00 €
  • bis 55 Beschäftigte: 25.000,00 €

Die Anzahl der Mitarbeiter ermittelt sich wie folgt:

  • Mitarbeiter bis 20 Std.: Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Std.: Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Std. und Auszubildende: Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450,00 € Basis: Faktor 0,3
  • der Unternehmer selbst ist mitzuzählen

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

  • Identifikation: z. B. Personalausweis, Reisepass
  • Handelsregister- oder andere Registernummer (soweit vorhanden)
  • St.-Nr.: und St.-ID
  • Informationen über die Bankverbindung
  • Wirtschaftszweigklassifikation
  • eidesstattliche Versicherung

Der Liquiditätszuschuss kann nur für das Gesamtunternehmen beantragt werden. Bei verbundenen Unternehmen ist kein Antrag für jeden Betrieb möglich. Im Einzelfall ist zu klären, ob Unternehmen miteinander verbunden sind.

Achtung: Anträge müssen bis zum 30.04.2020 online gestellt werden. Auszahlungen können nur bis zum 30.06.2020 erfolgen. Der Zuschuss stellt eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar.

Den Antrag für NRW findet ihr auch unter: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=NRW_SOFORTHILFE

Mir fällt es aktuell schwer, meine Kredite oder Darlehen zu tilgen. Was kann ich tun?

Die Bedingungen für KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite wurden gelockert, da die Bürgschaftsrahmen durch Bund und Länder erhöht wurden. Ansprechpartner ist Ihre Hausbank. Dies gilt auch für Tilgungsaussetzungen. Zinszahlungen werden in der Regel nicht ausgesetzt.

Da die allgemeinen Kreditvergaberegelungen der Hausbanken eingehalten werden müssen, sind aktuelle Einkommensunterlagen (Jahresabschluss, ESt-Erklärung, BWA 2019 und ein Liquiditätsplan) beizufügen.

Gibt es auch Erleichterungen bei Steuervorauszahlungen und Steuerzahlungen?

Die Finanzverwaltung hat ein Formular für die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen und Stundung der in der Krise fälligen Steuern online gestellt. Sprich Deinen Steuerberater – er kann evtl. die entsprechenden Anträge vorbereiten.

Weiter besteht die Möglichkeit der Erstattung der USt-Sondervorauszahlung des Kalenderjahres 2020.

Eine unberechtigte Herabsetzung und Stundung stellt jedoch eine Steuerverkürzung dar. Diese sollte vermieden werden. Ändert sich die Situation, ist eine entsprechende Anpassung der Vorauszahlungen notwendig.

Unter welchen Umständen kann ich Kurzarbeit für meine Mitarbeiter beantragen?

Sind 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen, kann Dein Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Zunächst musst Du bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Anzeige über Arbeitsausfall stellen. Die Anzeige muss gemeinsam mit der Liste der betroffenen Mitarbeiter für den Monat der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein. Sodann wird die Agentur für Arbeit Dir einen entsprechenden Bescheid mit einer Kug-Stammnummer bekanntgeben.

Welche Hilfen gibt es noch für betroffene land- und forstwirtschaftliche Betriebe?

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat ebenfalls Informationen zusammengestellt. Dort sind auch Betriebsanweisungen zu Corona-Pandemie in verschieden Sprachen hinterlegt und weitere Hinweise für die Betriebe enthalten: https://www.svlfg.de/corona-uebersicht

Sollte euer Betrieb in Liquiditätsschwierigkeiten sein, werden euch auf auf Antrag eure Sozialversicherungsbeiträge gestundet. Näheres unter: https://www.svlfg.de/pm-beitragsstundung-corona

Die Fragen & Antworten wurden uns freundlicherweise bereit gestellt von Bernhard Billermann, Steuerberater bei der wetreu Alfred Haupt KG in Münster

Corona Soforthilfe-Anträge in anderen Bundesländern

Mit einem Klick auf Ihr Bundesland werden Sie zur entsprechenden Soforthilfe-Seite weitergeleitet.

30. März 2020

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